Lohnverhandlungen Kanton ZH
Überaus positiv bewertet der svomp, dass in Zukunft FH-Abgänger ab der Lohnklasse 16 eingestuft und Masterabschlüsse bezüglich Lohneinstufung speziell berücksichtigt werden sollen.
Der svomp vertritt die Meinung, dass die Fachexpertenrollen und –kompetenzen des heutigen OMTsvompÒ-Absolventen wie auch des zukünftigen MAS NMSK Absolventen klar diejenigen eines Bachelorabsolventen übersteigen und fordert deshalb folgende lohnmässige Einstufung im kantonalen Lohnreglement: Lohnklasse 18 für OMTsvompÒ-Absolventen und Lohnklasse 19 für MAS NMSK Absolventen.
Der zukünftige MAS NMSK Absolvent soll im kantonalen Lohnreglement in seiner Funktion gleich behandelt werden wie ein zukünftiger Master of Science (MSc) Absolvent.